Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 Plus

- Ein- und Zweifamilienhäuser

- Wohneigentum

- Beleihungswertermittlung

- Rechte, Belastungen und grundstücksgleiche Rechte

 

Ist für eine Wertermittlung eine Besichtigung notwendig?

Diesmal die Antwort vorweg: JA!

Im Internet gibt es eine Vielzahl von Portalen, die eine kostenlose Immobilienbewertung anbieten. Jetzt fragt man sich – oder sollte man sich fragen, weshalb die Leistung hier kostenlos angeboten wird. Die Antwort fällt einfach aus. Es handelt sich um Portale, die am Ende Immobilien vermitteln wollen und so an Ihre Adresse kommen. Zudem finden diese Immobilienbewertungen unter Umständen ohne Ortsbesichtigung statt. An dieser Stelle sollte man sich auch wieder eine wichtige Frage stellen: Würde man z.B. ein Einfamilienhaus für € 500.000,00 kaufen ohne es jemals gesehen zu haben? Niemals.

 

Und was für den Immobilienkauf gilt, das gilt auch für die Immobilienbewertung. Eine Immobilie kann man nicht zuverlässig und seriös bewerten, wenn man sie nicht gesehen hat. Daher weisen Internetbewertungsportale keine Verkehrswerte gemäß Baugesetzbuch aus. Berechnet wird in Bewertungsportalen der Immobilienwert. Dieser klingt gut, ist aber als Begriff nirgends definiert. Folglich hat er keine Relevanz, der Wert ist buchstäblich wertlos.

 

Letztlich wird versucht, über kostenlose Immobilienbewertungen an Verkaufsaufträge zu kommen. Auch Immobilienmakler bieten im Vorfeld eines Immobilienverkaufs kostenlose Immobilienbewertungen an. Das ist auch sehr professionell. Verfügt ein Makler über Gutachterwissen und gute Marktkenntnis ist eine ordentliche und marktgerechte Einwertung sinnvoll und auch notwendig. 

  

Ein seriöser Makler besichtigt eine Immobilie eingehend. Das ist notwendig, es geht meist um einen beträchtlichen Teil dessen, was sich jemand in seinem Leben erarbeitet hat. Und die Bewertung soll dann ohne Ortsbesichtigung erfolgen? Mit dem entsprechenden Risiko von Fehlbewertungen? Nein. Eine Ortsbesichtigung ist bei Verkehrswertermittlungen zwingend !   Es geht um Ihr Geld.

 

 

"Heutzutage kennen die Leute vor allem den Preis, aber von nichts den Wert."

Zitat frei nach Oscar Wild

Verkehrswertermittlung

Benötigte Unterlagen für eine Wertermittlung

Die hier folgend aufgeführten Unterlagen benötigen wir, um eine ordentliche und sachgerechte Immobilienbewertung durchführen zu können. Wenn Ihnen diese Unterlagen nicht vorliegen, ist das kein Problem. Wir besorgen die entsprechenden Unterlagen von den zuständigen Behörden und sonstigen Stellen sehr gerne für Sie. Dazu benötigen wir lediglich die Vollmacht von Ihnen als Eigentümer bzw. Auftraggeber.

Allgemeine grundstücksbezogene Unterlagen

  • aktueller und vollständiger Grundbuchauszug des zuständigen Grundbuchamtes (Amtsgericht)
  • aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Auszug aus der Liegenschaftskarte sowie Auszug aus dem Liegenschaftsbuch)
  • Auskunft aus verschiedenen behördlichen Katastern: Baulastenverzeichnis, ggf. Altlastenverzeichnis, ggf. Asbestkataster, ggf. Kriegslastenverzeichnis, Umwelt- und Hochwasserkataster u. a. m.
  • Auskunft zu Anliegerbeiträgen und Kommunalabgaben
  • bei Hauskaufberatungen auch das Makler-Exposé

Gebäudetechnische Unterlagen

  • Baupläne / Bauzeichnungen (Grundrisse, Gebäudeschnitte)
  • Baugenehmigung
  • Berechnungen des Architekten im Rahmen des Bauantrages (Wohnfläche, Nutzfläche, Brutto-Grundfläche, umbauter Raum)
  • Baubeschreibung
  • Energieausweis (sofern vorhanden)

Mietvertragliche Unterlagen bei Gewerbeobjekten, Mehrfamilienhäusern oder anderweitig fremdvermieteten Objekten

  • alle Mietverträge inkl. sämtlicher Nachträge und Nebenabreden
  • ggf. Verwaltervertrag
  • aktuelle Mietenaufstellung ggf. mit Informationen zu entsprechenden Anpassungen (Mieterhöhungen, Staffel- und Indexzeitpunkten)
  • Wohn- bzw. Mietflächenberechnungen der einzelnen Einheiten
  • Aufstellung der umlegbaren (z. B. in Form der Betriebskostenabrechnungen) und nicht-unlegbaren Betriebskosten, Instandhaltungs- und Verwaltungskosten

Bei Wohnungs- und Teileigentum (z. B. Eigentumswohnungen) zusätzlich

  • Teilungserklärung
  • ggf. Verwaltervertrag
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen (letzte 3 Jahre)
  • Wirtschaftsplanung

Gutachterleistungen sind individuelle Leistungen. Genau dadurch unterscheiden sie sich z. B. im Bereich der Immobilienbewertung von den pauschalierten Angeboten mancher Internetanbieter.

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Immobilienbewertungsrichtlinien
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Sachwertrichtlinien
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